Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Anwendungsbereich
Seprotec Germany GmbH (formely known as tsd Technik-Sprachendienst GmbH), Köln (im Weiteren: tsd) erbringt ihre im Einzelnen spezifizierten Leistungen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren: AGB).
Diese AGB der tsd gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners (im Weiteren: Auftraggeber) werden nicht anerkannt, es sei denn, tsd hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
II. Leistungen, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Die Leistungen von tsd umfassen Übersetzungs-, Dolmetsch- und Terminologiedienste sowie diesen Diensten vor- und nachgelagerte Leistungen.
Der Auftraggeber hat vor Auftragserteilung über besondere Ausführungsformen der Übersetzung (Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung, Übersetzungszweck, spezifische Terminologie etc.) oder Sicherheitsanforderungen (Safe, o. ä.) zu informieren. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung erforderlich sind, hat der Auftraggeber bei Auftragserteilung tsd zur Verfügung zu stellen.
Textvorlagen durch den Auftraggeber sind nach den Regeln der modernen Rechtschreibung und Interpunktion verfasst und enthalten nur klar verständliche (auch für Betriebsfremde), eindeutige Formulierungen und Begriffe.
Sind in Textvorlagen Namen, Eigenbezeichnungen und/oder Anschriften nicht in lateinischer Schrift gehalten (z. B. Russisch, Griechisch, Japanisch), so ist zur Sicherstellung der richtigen Wiedergabe deren Schreibweise auf einem gesonderten Blatt in lateinischer Schrift beizufügen. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder ähnlichen Dokumenten.
Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber bei Auftragserteilung übermittelt werden, in die allgemein übliche, lexikalisch nachprüfbar Version übersetzt.
III. Vertraulichkeit
Sämtliche Leistungen für den Auftraggeber werden vertraulich und entsprechend aller einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen behandelt.
Unsere Mitarbeiter und Subunternehmer sind entsprechend vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet.
IV. Übergabe der Leistungen
Die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen werden, sofern keine besonderen Anweisungen des Auftraggebers vorliegen, per E-Mail übergeben. Erfolgt der Versand auf Wunsch des Kunden per Post und soll ein gewünschter Liefertermin eingehalten werden, so erfolgt der Versand ggf. durch Eilboten auf Kosten des Auftraggebers.
Die Gefahr der Versendung geht mit der Übergabe der Leistungen an das Postamt bzw. bei Aushändigung an einen Boten des Auftraggebers auf den Auftraggeber über.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch, wenn die Versendung im Auftrag von tsd durch eine dritte Person (Mitarbeiter oder Subunternehmer) von einem anderen Ort als dem Geschäftssitz der tsd erfolgt.
V. Vergütung
Berechnungsgrundlage für Übersetzungen ist der jeweils geltende Zeilenpreis für die jeweilige Sprachenkombination. Als Normzeile gelten 50-55 Zeichen inklusive Leerzeichen.
Dolmetschdienste, externe Übersetzungsarbeiten, die z. B. im Büro des Kunden durchgeführt werden, sowie Terminologiedienste werden – soweit nicht anderweitig vereinbart – nach geleisteten Stunden berechnet, wobei eine angebrochene Stunde als volle Stunde berücksichtigt wird.
Auf Anfrage erstellt tsd einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Das in Kostenvoranschlägen kalkulierte Honorar stellt hierbei – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall – einen Circa-Preis dar. Maßgebend für die Berechnung ist die tatsächlich erbrachte Leistung (z. B. Länge des angefertigten Textes, Dauer des Dolmetschdienstes). Für Eilaufträge wird ein Aufschlag von 30 % berechnet. Kurierkosten trägt der Auftraggeber.
Ist die Höhe des Preises nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene, übliche Vergütung zu entrichten. Bei der Preisgestaltung gelten mindestens die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in der bei Auftragserteilung geltenden Fassung aufgeführten Sätze als angemessen.
VI. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind am Geschäftssitz der tsd zu erbringen.
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gilt: Zahlungen sofort nach Lieferung rein netto ohne Abzug. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen und Gebühren gemäß den jeweiligen Banksätzen für vorübergehende Kredite sowie eine Mahngebühr bis zu Euro 3,50 pro Mahnschreiben berechnet.
Gewährte Nachlässe und Rabatte gelten nur bei termingerechter Bezahlung der entsprechenden Rechnung.
Bei laufender Geschäftsverbindung bleiben von tsd gelieferte Waren oder Dienstleistungen solange Eigentum der tsd, bis alle Forderungen aus der Kontokorrent- bzw. Geschäftsbeziehung vollständig bezahlt sind.
VII. Auftragskündigung
Wird bei Übersetzungs- und Terminologiediensten einschließlich den diesen Diensten vor- und nachgelagerten Diensten ein erteilter Auftrag gem. § 648 BGB gekündigt, so sind die bis zur Kündigung entstandenen Kosten in Höhe des Teils des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen, der dem Verhältnis der erbachten Teilleistungen zur vertraglich vereinbarten Gesamtleistung entspricht. Darüber hinaus hat der Auftraggeber den entgangenen Gewinn in Höhe eines Pauschalbetrags von 15 % des Teilbetrags aus dem Gesamtpreis zu zahlen, der auf den Teil entfällt, den tsd bis zur Kündigung noch nicht ausgeführt hat.
Für Dolmetschaufträge ist bei einer Kündigung – es sei denn, diese erfolgt aus wichtigem Grund nach § 626 BGB – die gesamte Vergütung zu zahlen.
Diese nach Ziffern 1 und 2 pauschalisierten Ansprü-che stehen tsd nicht zu, wenn der Auftraggeber nachweist, dass tsd gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
VIII. Subunternehmer
tsd darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, soweit sie dies für zweckmäßig und erforderlich erachtet, Dritter bedienen. Dabei beauftragt tsd Dritte, die gemäß den Anforderungen des zertifizierten Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015 und ISO 17100 ausgewählt wurden.
Bei Offenlegung eines Subunternehmers ist es dem Auftraggeber während der Laufzeit des Auftrags sowie ein Jahr nach dessen Beendigung untersagt, den Subunternehmer direkt oder indirekt mit gleich gelagerten Diensten, insbesondere Übersetzungs-, Dolmetsch- und Terminologiediensten sowie diesen Diensten jeweils vor- und nachgelagerten Leistungen zu beauftragen.
Der Auftraggeber hat tsd bei Verstoß gegen vorstehende Ziffer 2 einen pauschalisierten Schadensersatz von Euro 10.000 je Einzelfall zu zahlen. Sowohl tsd als auch dem Auftraggeber steht der Nachweis offen, dass ein höherer oder niedriger bzw. kein Schaden entstanden ist.
IX. Mängelansprüche
Bei Mängelrügen hat tsd in jedem Fall das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nachlieferungsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Aufforderung zur Nacherfüllung bei tsd. Sollte die Nachbesserung unmöglich sein, endgültig verweigert oder vergeblich versucht worden sein, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Minderung oder Rücktritt wegen eines Mangels.
Erst nach ergebnislosem Ablauf der Nachlieferungsfrist kann der Auftraggeber die Annahme der Leistung ablehnen und vom Vertrag zurücktreten, wobei der Auftraggeber insofern zur Zahlung verpflichtet bleibt, als die erbrachten Leistungen für ihn einen objektiven Nutzen haben.
Mängelrügen sind unverzüglich nach Erhalt der Leistung, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen, geltend zu machen. Sollte eine Leistung in Form einer Übersetzungsarbeit Fehler enthalten, und verzichtet der Auftraggeber auf deren Korrektur, so ist er nicht berechtigt, aus diesem Grund die Vergütung zu kürzen oder die Zahlung zu verweigern. Bei Übersetzungsleistungen, die vom Auftraggeber drucktechnisch vervielfältigt werden sollen, ist tsd vor Drucklegung ein Korrekturabzug vorzulegen.
Für Verzögerungen und/oder Fehler in Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder verspätete Textvorlagen bzw. Bereitstellung von Informationen/Anweisungen (auch während der Ausführung), insbesondere in Abweichung zu den in Ziffer II. geregelten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, verursacht werden, übernimmt tsd keine Haftung.
X. Terminwünsche/ Liefertermine
Terminwünsche sind zur Vereinbarung eines verbindlichen Liefertermins von tsd schriftlich zu bestätigen.
Ist für eine Leistung kein verbindlicher Liefertermin vereinbart, so kommt tsd erst in Verzug, wenn der Auftraggeber schriftlich die Erbringung der Leistung anmahnt und eine je nach Umfang der Arbeit angemessene Nachlieferungsfrist setzt. Die Nachlieferungsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Aufforderung zur Nacherfüllung bei tsd.
tsd wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, sofern ein verbindlicher Liefertermin aus Gründen, die tsd nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden kann. Solche Gründe sind insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Fälle höherer Gewalt, beispielsweise durch Sturm-, Feuer-, Hochwasser- oder sonstige Umweltschäden oder bei tsd bzw. deren Subunternehmern eintretende Betriebsstörungen (z. B. Stromausfälle, Streik oder Aussperrung). In diesen Fällen verlängern sich die Termine um die Dauer der vorgenannten Leistungsstörungen.
XI. Freistellung/ Haftung
Wird tsd von einem Dritten aufgrund eines Übersetzungs- oder Terminologiedienstes wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts an den vom Auftraggeber übermittelten Unterlagen in Anspruch genommen, so verpflichtet sich der Auftraggeber, tsd in vollem Umfang freizustellen.
Auf Schadensersatz haftet tsd – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet tsd vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nura) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden tsd nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit diese einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen haben.
tsd verfügt über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Übersetzungsfehler von über Euro 7,5 Millionen, ferner über eine Betriebs-Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden von über EUR 7,5 Millionen.
XII. Sonstige Bedingungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der tsd, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne oder mehrere der vorgenannten Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Änderungen der Geschäftsbedingungen teilt tsd dem Auftraggeber schriftlich mit. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen vier Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Änderungen gelten nur für künftige Geschäfte.
Stand: Juli 2018